12.07.2023 09:16

Meldung


Königsförde & Klein Berkel klären Chaos - SG ist wieder vereint

„Grundsätzlich sind, wenn so etwas passiert, Fehler gemacht worden und Dinge nicht optimal gelaufen“

Bleibt vereint, darf aber ohne Fusion nicht aufsteigen: die SG Königsförde/Klein Berkel.
Es liegen turbulente Wochen hinter der (wiedervereinten) SG Königsförde/Klein Berkel. Findigen Lesern wird aufgefallen sein, dass die vermeintliche Spielgemeinschaft zwischenzeitlich zumindest für die erste Herren getrennt wurde. Gemeldet wurde das Kreisliga-Team nämlich unter dem Namen SSV Königsförde. Einige Wochen später ist die kurzzeitig getrennte SG allerdings wieder vereint.

Diverse Kommunikationsprobleme zwischen beiden Vereinsvorständen hätten für Missverständnisse gesorgt, die letztlich in einer alleinigen Meldung des SSV Königsförde mündeten. Nach internen Unterhaltungen und Diskussionen seien die Verantwortlichen zu dem Entschluss gekommen, die SG am Leben zu halten – zumindest für die kommende Saison. Im Sommer 2024 endet der SG-Vertrag. Wie es ab nächstem Sommer weitergeht, steht noch in den Sternen.
Königsfördes Vorsitzender Thorben Rose erklärt: „Wie dem Fußballkreis bekannt ist, gab es Unstimmigkeiten, bezüglich der Meldung der SG Königsförde/Klein Berkel I. Grundsätzlich sind, wenn so etwas passiert, Fehler gemacht worden und Dinge nicht optimal gelaufen. In diesen Prozess involvierte Personen jetzt öffentlich fehlerhaftes Handeln vorzuwerfen oder Interna aus diesen Vorgängen öffentlich zu machen, wäre nicht Zielführend und gehört sich aus unserer Sicht nicht. Die handelnden Personen üben diese Tätigkeit allesamt ehrenamtlich aus und da jetzt einen Verein oder eine Person zu diskreditieren, mag für Außenstehende unterhaltsam sein, ist aber nicht unsere Art. Um der Mannschaft die Möglichkeit zu geben, ihre sportlichen Ziele zu verwirklichen, wurde die erste Herrenmannschaft nicht mehr als SG gemeldet. Leider ist es bei dieser Meldung zu einem Formfehler gekommen, weshalb die Meldung korrigiert worden ist.“

Klein Berkels Vereinsvorsitzender Martin Just sagt: „Wenn ich eine Mannschaft habe, geht es mir um die Spieler und nicht um die Vereinspolitik. Königsförde hat eigenständig gemeldet, das ist richtig. Dass uns diese Meldung sauer aufgestoßen ist, stimmt ebenfalls. Die Kommunikation hat hier überhaupt nicht gestimmt und deshalb kommt es dann zu solchen Ergebnissen. Natürlich ist man da enttäuscht. So macht man das nicht. Nach Gesprächen mit dem Spielausschuss hätte bei einer sofortigen Trennung und ohne eine klare Regelung, wer welches Spielrecht übernimmt, beiden Vereinen ein Neustart in der 3. Kreisklasse gedroht. Zwar ist der Aufstieg in die Bezirksliga jetzt nicht möglich, dafür können die Spieler weiterhin gemeinsam spielen.“

Die Frage, ob sich für die SG im Falle der Kreismeisterschaft noch ein Schlupfloch in die Bezirksliga bietet, kann mit Ja beantwortet werden – allerdings nur, wenn die Fußballsparten beider Vereine zu einem neuen Verein fusionieren (siehe NFV-Spielordnung, §18, unten aufgeführt). Sollte die SG Königsförde/Klein Berkel Meister werden und sich dann trennen, erhält keiner der beiden Vereine ein Bezirksligaspielrecht, sondern der „nächste aufstiegsberechtigte Verein“.

Auszug aus der NFV-Spielordnung


§18a Spielgemeinschaften
(1)
Die Bildung von Spielgemeinschaften im Seniorenfußball ist grundsätzlich nicht zulässig. Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes können auf Kreisebene ausnahmsweise Spielgemeinschaften zugelassen werden. Die Bildung von Spielgemeinschaften nur zum Zweck einer Leistungsförderung oder eines eventuellen Aufstiegs in eine höhere Spielklasse wird abgelehnt. Über die schriftlich zu beantragende Zulassung der Bildung einer Spielgemeinschaft entscheidet die zuständige spielleitende Stelle. Im Fall eines ablehnenden Bescheides der zuständigen spielleitenden Stelle haben die Antragsteller die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Zustellung die endgültige Entscheidung des Kreisvorstandes zu beantragen.
(2) Die Auflösung einer Spielgemeinschaft kann auf Initiative der beteiligten Vereine oder der zuständigen spielleitenden Stelle erfolgen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen entfallen sind. Im Fall der Auflösung entscheidet die zuständige spielleitende Stelle durch schriftlich begründeten Beschluss über die Zuordnung der Spielklassenrechte an die beteiligten Vereine. Diese Vereine können gegen den Beschluss der zuständigen spielleitenden Stelle innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Zustellung die endgültige Entscheidung des Kreisvorstandes beantragen. Mannschaften, die aus einer zum Ende des Spieljahres aufgelösten Spielgemeinschaft hervorgehen, können in diesem Jahr nicht aufsteigen. Stand November 2021 Spielordnung 29
(3) Der Aufstieg einer Spielgemeinschaft in die Bezirksliga ist ausgeschlossen. Wird eine Spielgemeinschaft Meister der Kreisliga, steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, sofern die an der Spielgemeinschaft beteiligten Vereine eine Fusion gem. § 18b SpO vollziehen.
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Autor des Artikels

Jannik Schröder
Jannik Schröder
Jannik stieg nach seinem Praktikum vor einigen Jahren neben dem Studium als Freier Mitarbeiter bei AWesA ins Boot – und ist nach seinem Master-Abschluss in Germanistik und Geschichte seit Oktober 2015 Chefredakteur.
Telefon: 0176 - 6217 6014
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