09.10.2020 10:38

Meldung


Neue Corona-Verordnung: Alkohol-Ausschank bis 500 Zuschauer möglich

Pressemitteilung des NFV / Ab 500 Fans Alkoholverbot & Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes nötig
Am Donnerstagabend versendete der Niedersächsische Fußballverband eine Mitteilung an seine rund 2.600 Vereine und informierte sie über die neue Corona-Verordnung, in der einige Neuerungen zur Durchführung des Spielbetriebs enthalten sind. Die neuen Regeln sind seit dem heutigen Freitag, 9. Oktober, gültig.

Die Pressemitteilung des NFV:

Neue Corona-Verordnung ab morgen: Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept jetzt grundsätzlich verpflichtend - Ausschank alkoholischer Getränke auch bei mehr als 50 Zuschauern möglich

Am morgigen Freitag tritt die neue Niedersächsische Verordnung über „Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ in Kraft. Der Niedersächsische Fußballverband hat seine rund 2.600 Vereine in einem Schreiben über die aus seiner Sicht wichtigsten Punkte für den Fußball informiert.

So dürfen ab morgen auch bei einem Zuschaueraufkommen von über 50 Personen wieder alkoholische Getränke ausgeschenkt werden. Bislang war der Ausschank nur erlaubt, sofern nicht mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauern eingelassen wurden. Bei mehr als 500 Fans darf Alkohol aber wie bisher weder angeboten noch konsumiert werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Thematik Gruppengröße/Abstandsgebot. Hier wurde die Zahl von 50 auf 60 erhöht. Das Abstandsgebot gilt demnach nicht „bei sportlicher Betätigung in Gruppen von nicht mehr als 60 Personen.“

Die Durchführung eines Fußballspiels setzt jetzt grundsätzlich ein Hygienekonzept und die Erhebung von Kontaktdaten voraus. Bisher waren Konzept und Erfassung erst bei einer Zahl von mehr als 50 Zuschauern verpflichtend. Hinsichtlich der Zuschauerzahl lauten die Bestimmungen nunmehr wie folgt:
  • Bis 50 Zuschauende: stehend unter Abstandsgebot möglich, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.
  • Mehr als 50 bis 500 Zuschauende: Ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Kontaktdatenerfassung, Ausschank alkoholischer Getränke möglich.
  • Mehr als 500 Zuschauende bis max. 1000 Zuschauende: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, ausschließlich Sitzplätze und Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden.
  • Bei Stadionkapazität von 5000 Zuschauende und mehr: Bedarf der vorherigen Zulassung des zuständigen Gesundheitsamtes, nicht mehr als 20 % Belegung und ausschließlich Sitzplätze, Abstandsgebot, Alkohol darf weder angeboten noch konsumiert werden

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