12.05.2020 09:05

Meldung


NFV: Verbandstag bis spätestens 27. Juni – die vier Szenarien im Detail

Alle Szenarien erklärt / Die Pressemitteilung des NFV im Wortlaut
Am Montag, 11. Mai, tagte der Niedersächsische Fußballverband in einer Videokonferenz mit NFV-Präsident Günter Distelrath und seinen Präsidiumsmitgliedern sowie den Vorsitzenden der 33 niedersächsischen Fußballkreise. Das Ergebnis: Die Frist für die Einberufung eines außerordentlichen Verbandstags wurde in der Satzung des NFV verkürzt. Bisher waren zehn Wochen Vorlauf vorgesehen. Bis spätestens 27. Juni soll der Verbandstag über die Bühne gehen.

Dort werden vier Szenarien bzgl. des Umgangs mit der aktuell unterbrochenen Saison besprochen und eine endgültige Entscheidung getroffen:

1. Variante: Saisonabbruch 19/20 mit Auf- und Abstieg nach Quotientenregelung
Erklärung:
Es gibt Auf- und Absteiger (!) - Quotientenregelung kommt immer dann zum Tragen, wenn Mannschaften eine ungleiche Zahl an Spielen absolviert haben. Rechnung: Gesammelte Punkte geteilt durch absolvierte Spiele. Bei Punktgleichheit besteht auch die Möglichkeit weitere Quotienten heranzuziehen, z.B.: Tordifferenz oder geschossene Tore. Nachteil: Mannschaften werden für ihre bisherigen Leistungen nicht nur belohnt, sondern auch bestraft. Vereine steigen aufgrund einer nicht beendeten Saison ab, haben dadurch möglicherweise mit gravierenden Folgen zu kämpfen. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) schrieb in einer Pressemitteilung zur Saisonwertung mit Quotientenregelung: „Aus dem vom FLVW extern beauftragten Rechtsgutachten geht ganz klar hervor, dass Vereine im Abstiegskampf keine Nachteile (im Sinne eines Abstiegs) von einem Saisonabbruch haben sollen. Des Weiteren wird in dem Gutachten zum Ausdruck gebracht, dass bei einem Abstieg die wirtschaftlichen Folgen für einen Verein gravierender seien als bei einem Verbleib in der Liga.“

2. Variante: Saisonabbruch 19/20 mit Aufstieg und ohne Abstieg nach Quotientenregelung
Erklärung:
Es gibt Aufsteiger, aber keine (!) Absteiger. Eine Aufstockung der Staffeln findet statt. Die Konsequenz daraus: Mehr Absteiger in den Folgejahren, höhere Belastung der (Amateur-)Spieler in den größeren Staffeln.

3. Variante: Saisonabbruch 19/20 durch Annullierung (Kein Auf- und Abstieg)
Erklärung:
Zur Saison 2020/21 wird gestartet wie zur Saison 2019/20. Nachteil: Alle Leistungen der Saison werden „gelöscht“, alle unternommenen Anstrengungen des noch laufenden Spieljahres sind „umsonst".

4. Variante: Fortsetzung des Spieljahres 19/20
Erklärung:
Die Saison wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt, bisher wurde der 1. September 2020 häufig genannt. Darüber hinaus wird ein flexibles Saisonende angepeilt. Spätester Zeitpunkt: 30. Juni 2021. Bei einer Fortsetzung ergeben sich insbesondere bei Vertragsspielern rechtliche Fragen. Weitere Fragen: Gibt es eine Wechselperiode, um mögliche Abgänge (Arbeit, Studium, etc.) aufzufangen? Was passiert mit Neumeldungen von Mannschaften? Was passiert mit bereits vereinbarten Spieler-/Trainerwechseln zur vermeintlich neuen Saison 2020/21 ab dem 1. Juli? Und warum wird diese Option überhaupt noch als Wahlmöglichkeit angeboten, wenn sich die niedersächsischen Fußballvereine bereits in deutlicher Mehrheit gegen diese Variante ausgesprochen haben?

Die Pressemitteilung des NFV im Wortlaut
Der Verbandsvorstand des Niedersächsischen Fußballverbandes (NFV) hat sich auf seiner heute Abend abgehaltenen Sitzung mit den von der Arbeitsgruppe erstellten Varianten zum weiteren Umgang mit der aktuell aufgrund der Corona-Pandemie bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 auseinandergesetzt. In der von NFV-Präsident Günter Distelrath geleiteten Videokonferenz verständigten sich die NFV-Präsidiumsmitglieder und die Vorsitzenden der 33 niedersächsischen Fußballkreise auf vier Varianten. Diese sind das Ergebnis der Bündelung von zahlreichen Vorschlägen, die den NFV in den vergangenen Wochen mittelbar und unmittelbar erreicht haben.

Die Varianten im Einzelnen:
Variante eins: Saisonabbruch 2019/20 mit Auf- und Abstieg nach Quotienten-Regelung (Der Quotient ist das Ergebnis der erreichten Punkte geteilt durch die Anzahl der ausgetragenen Spiele)
Variante zwei: Saisonabbruch nach Quotienten-Regelung mit Aufstieg, aber ohne Abstieg.
Variante drei: Saisonabbruch durch Annullierung (Kein Auf- und Abstieg)
Variante vier: Fortsetzung des Spieljahres 19/20

Im Übrigen wird zur Regelung des Jugendspielbetriebes ein eigener Antrag des Verbandsjugendausschusses erwartet. Dieser ist für den 20. Mai avisiert.

Über die Varianten, deren Inhalte ausführlicher auf der NFV-Homepage (www.nfv.de) einzusehen sind, wird auf einem außerordentlichen Verbandstag zu beschließen sein. „Aufgrund der Dringlichkeit haben wir uns dafür entschieden, die in der Satzung vorgesehene Antrags- und Ladungsfrist von zehn Wochen zu verkürzen. Der 27. Juni ist das Datum, bis zu dem wir den Verbandstag spätestens durchgeführt haben wollen“, erklärte Günter Distelrath.

Darüber hinaus einigte sich der Verbandsvorstand darauf, die vier Varianten seinen Vereinen vorzustellen, um sich mit den Klubvertretern zu den Varianten auszutauschen. Hierfür werden am 16. Mai je ein gemeinsames Webinar (via Internet stattfindende Seminare) für die Bezirke Hannover/Braunschweig und Weser-Ems/Lüneburg abgehalten. „Im Kontext der am 6. Mai von der Bundesregierung verkündeten weiteren Reduzierungen der Corona-Beschränkungen und insbesondere mit Blick auf die durch die Landesregierung für den Sport in Niedersachsen geltenden Lockerungen (Trainingsbetrieb unter Beachtung der Distanz- und Hygienevorschriften) halten wir diesen Schritt für sinnvoll und notwendig“, erklärte Distelrath.
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