19.03.2021 08:29

Meldung


Stadt Hameln macht Sporthallen startklar

Hallen stehen ab 20. März unter Auflagen zur Verfügung / Alle Infos auf einen Blick
Pressemitteilung der Stadt Hameln

Die Stadt Hameln stellt die städtischen Sporthallen gemäß den derzeit geltenden Corona-Vorschriften unter den nachstehenden Auflagen grundsätzlich ab dem 20. März 2021 zur Verfügung:
  • Die sportliche Betätigung von max. 5 Personen aus zwei Haushalten ist erlaubt
  • Interessierte Vereine müssen vorab ein Hygienekonzept zur Hallennutzung einreichen
  • Es ergeht eine gesonderten Nutzungsgenehmigung; erst mit dieser Nutzungsgenehmigung ist eine Hallennutzung möglich
  • Die Duschräume und Umkleidekabinen bleiben geschlossen; die Toiletten dürfen genutzt werden
  • Es sind keine Zuschauer gestattet (auch keine Eltern!)
  • Die allgemeinen Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen sind einzuhalten
  • Die Sporthalle muss zwischen den jeweiligen Trainingseinheiten durchgelüftet werden; bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung
  • Zur besseren Nachverfolgung eventueller Infektionsketten sind Anwesenheitslisten zu führen

Diese Nutzungsmöglichkeit gilt zunächst bis zu einer Inzidenz unter 100. Der Landkreis Hameln-Pyrmont als Infektionsschutzbehörde wird zeitnah eine einheitliche Regelung hinsichtlich des Betriebes der Sporthallen bei steigenden Inzidenzen treffen. Hierzu erhalten Sie dann noch eine gesonderte Information. Derzeit ist beabsichtigt, die Hallen auch während der Osterferien geöffnet zu lassen. Diese Planungen sind jedoch fortwährend unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens zu überprüfen. Bitte sichten Sie auch vor diesem Hintergrund regelmäßig Ihren E-Mail-Posteingang.
 
Darüber hinaus gilt, dass die Öffnung unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ergeht.
 
Überdies weißt die Stadt Hameln darauf hin, dass der ursprünglich durch die Bundesregierung veröffentlichte Stufenplan seitens des Landes Niedersachsen bislang nicht mit entsprechenden Regelungen umgesetzt wurde und insofern bis auf Weiteres keinen Bestand hat. Insofern ist für die Nutzung der Sporthallen derzeit auch kein aktueller negativer Schnell- oder Selbsttest erforderlich. Eine Nutzung ist nur unter den o.g. Bedingungen und mit entsprechender Nutzungsgenehmigung möglich. Bitte informieren Sie Ihre Trainer/innen entsprechend.
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Team AWesA
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