25.02.2022 13:33

Meldung


NFV ruft zu Solidarität mit Ukraine auf – Neue Corona-Verordnung

„Der Fußball steht für Frieden und Gemeinschaft" / Zurück zu 3G

Grafik: NFV.

Pressemitteilung des NFV:


Aufruf zur Solidarität mit der Ukraine – NFV bittet seine Vereine um eine Minute des Innehaltens

Der russische Angriff auf die Ukraine bringt für die Bevölkerung Leid und große Unsicherheit. Der deutsche Fußball fühlt mit den Menschen im europäischen Partnerland und will am bevor stehenden Wochenende ein gemeinsames Zeichen für Solidarität und Frieden setzen. Der Niedersächsische Fußballverband schließt sich deshalb der Initiative von DFB und DFL an und hat seine Vereine in einem Schreiben gebeten, zum Anpfiff auf den Sportplätzen in Niedersachsen eine Minute des Innehaltens als Zeichen der Solidarität mit den Menschen in der Ukraine einzuplanen.

In den Profiligen wird dieses gemeinsame Zeichen für den Frieden mit einer Stadiondurchsage begleitet, an deren Inhalt sich auch die Amateurfußballvereine gerne orientieren können:
„Der Fußball steht für Frieden und Gemeinschaft. Fußball baut Brücken, er führt Menschen zusammen und sorgt für Verständigung zwischen den Völkern. Fußball überwindet Grenzen, aber er grenzt nicht aus. Wer Gewalt ausübt, wer Menschen und Menschenrechte verletzt, verlässt diese Gemeinschaft. Er teilt nicht die Werte des Sports. Unsere Werte. Aus der Geschichte haben wir gelernt, dass Krieg Leid bedeutet, Hass und Elend. Und dass es keinen Krieg geben darf. Die Fußballverbände und ihre Vereine verurteilen den kriegerischen Angriff auf die Ukraine. Wir stehen in unserer Haltung fest an der Seite der Menschen vor Ort.“

Der NFV bittet seine Vereine, sich im Vorfeld der Spiele mit den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern hinsichtlich der Solidaritätsgeste abzusprechen.
Zurück zu 3G

Neue Corona-Verordnung wirkt sich positiv auf die Sportausübung aus. Ab dem 4. März werden die Einschränkungen sogar ganz aufgehoben Das Land Niedersachsen hat neue Bestimmungen zum Umgang mit dem Coronavirus veröffentlicht, die gestern in Kraft getreten sind. In der neuen Corona-Verordnung werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen, die sich auch positiv auf die Sportausübung auswirken. Hiernach gilt ab dem 24. Februar im kompletten Bereich einer Sportanlage im Innen- und Außenbereich (inklusive Duschen und Umkleiden) für alle Beteiligten (SpielerInnen, TrainerInnen, Funktionsteams, SchiedsrichterInnen) die 3G-Regelung. Das heißt, dass auch nicht-immunisierte Personen wieder mit einem negativen Test am Trainings- und Spielbetrieb teilnehmen können.

Ab dem 4. März werden die Einschränkungen für die Sportausübung sogar ganz aufgehoben. Dabei ist aber zu berücksichtigen: Die zuständigen Landkreise oder kreisfreien Städte können abweichende strengere Maßnahmen durch deren Allgemeinverfügung erlassen, die dann vor Ort zu befolgen sind. Insofern müssen solche regionalen Verfügungen stets im Auge behalten werden.

Der NFV hat seine Vereine in einem Schreiben über die Auswirkungen der neuen Corona- Verordnung informiert und ihnen eine kurze Übersicht zukommen lassen, was die neuen Bestimmungen für den Amateurfußball bedeuten (siehe Grafik).
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