30.11.2021 15:42
Sportmix
Ab Mittwoch: „2Gplus“ bei Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen!
Landkreis Hameln-Pyrmont informiert über Einschränkungen im Sportbetrieb / Auf den Sportanlagen unter freien Himmel gilt „2G“
Grafik: Landkreis Hameln-Pyrmont.
Pressemitteilung Stadt Hameln
Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat mit der heutigen Allgemeinverfügung festgestellt, dass ab dem 01.12.2021 die Warnstufe 2 für den Landkreis Hameln-Pyrmont gilt. Dies hat nach der Nds. Corona-Verordnung weitere Einschränkungen zur Folge.
Für den Sportbetrieb bedeutet das, dass die Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, sowie die jeweiligen Duschen und Umkleiden, nur noch unter „2Gplus“ erfolgen darf. „2Gplus“ bedeutet, dass der Zutritt nur noch mit einem Impfnachweis oder einem Genesenennachweis und zusätzlich einem Nachweis über eine negative Testung erfolgen darf.
Die Testung kann durch einem PCR-Test (48 Stunden gültig), einem PoC-Antigen-Test (Testzentrum, 24 Stunden gültig) oder einem Test zur Eigenanwendung erfolgen. Der Test zur Eigenanwendung muss vor Betreten der Einrichtung und unter Aufsicht durchgeführt werden. Daneben gilt in allen Bereichen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (ab 14 Jahre).
Ergänzend möchte die Stadt mitteilen, dass die 2Gplus-Regelungen nicht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und für Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen, gelten. Die FFP2-Maskenpflicht gilt für alle ab 14 Jahre.
Darüber hinaus gilt auf den Sportanlagen unter freien Himmel „2G“.
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