22.11.2021 09:34

Sportmix


Allgemeinverfügung betrifft den Sport: Ab sofort gilt 2G

Alle Informationen auf einen Blick

Grafik: Landkreis Hameln-Pyrmont.
Am Sonntag erließ der Landkreis Hameln-Pyrmont aufgrund einer zu hohen 7-Tage-Inzidenz (142,7) eine Allgemeinverfügung: Ab sofort gilt für viele Bereich die 2G-Regel (geimpft und/oder genesen). Von diesem Beschluss ist auch der Sport betroffen. So steht auf der Website des Landkreises:

„2G“ gilt ab Sonntag
  • in Gastronomiebetrieben einschließlich Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars oder ähnlichen Einrichtungen (zusätzlich zu der weiterhin notwendigen Kontaktdatenerhebung, möglichst elektronisch mittels z.B. Luca-App).
  • in den geschlossenen Räumen von Sportanlagen, Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen, Spaßbädern, Thermen, Saunen sowie den jeweiligen Duschen und Umkleiden
  • in Museen, Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen (mit Ausnahme von Bibliotheken), Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • in Innenbereichen von Zoos, botanischen Gärten und Freizeitparks
  • bei Sitzungen, Zusammenkünften oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 gleichzeitig anwesenden Menschen.

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Team AWesA
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