05.05.2021 09:17

Sportmix


Bundesnotbremse wird in Hameln-Pyrmont gelockert

Inzidenzwert fünf Tage unter Schwellenwert 100 / Alle Infos auf einen Blick 
Am gestrigen Dienstag lag der Inzidenzwert liegt den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 100.

Der Landkreis Hameln-Pyrmont muss nun eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der er feststellt, dass die Maßnahmen der Bundesnotbremse aufgehoben sind. Sobald dies erfolgt ist, können auch im Sport wieder einige Lockerungen erfolgen.

Sämtliche städtischen Sportstätten (Sportplätze und Sporthallen) dürfen dann nur noch mit einer entsprechenden Nutzungsgenehmigung genutzt werden. Diese Genehmigung muss bei der Stadt Hameln beantragt werden. Ein Hygienekonzept ist dem Antrag beizufügen.

Auch alle bisherigen Nutzer müssen ein aktualisiertes Hygienekonzept (insbesondere auf die zugelassenen Personen) einreichen. Sie erhalten dann eine aktualisierte Nutzungsgenehmigung. Ohne diese Nutzungsgenehmigung darf die Halle nicht genutzt werden.

Jedem:r Trainer:in ist eine Kopie der Nutzungsgenehmigung auszuhändigen, sodass diese im Falle einer Kontrolle vorgelegt werden kann.

Folgende Beschränkungen gelten zudem

 

für Sporthallen der Stadt Hameln:

  • Die Personenzahl pro Trainingseinheit ist auf Personen eines Haushalts mit höchstens 2 Personen aus einem anderen Haushalt begrenzt.
  • Abweichend von dieser Regelung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung der Sporthalle dahingehend zu erteilen, dass zeitgleich in einer Sporthalle Sport in räumlich abgetrennten Bereichen betrieben werden darf.
    Räumlich abgetrennte Bereiche bestehen z. B. in Sporthallen, sofern diese vollständig durch Trennvorhänge separiert werden können (in jedem Hallenteil dürfte dann mit entsprechender Genehmigung also ein Haushalt mit höchstens 2 Personen eines weiteren Haushalts Sport treiben).
  • Es muss zwingend ein Hygienekonzept für die Sporthalle eingereicht werden, mit dem insbesondere sichergestellt werden kann, dass keinerlei Begegnungen der Gruppen untereinander stattfinden (Wegführung, Nutzung der WC-Anlagen, etc.).
  • Die Duschräume und Sanitärbereiche (außer WC-Anlagen) sind weiterhin gesperrt.
  • Zusätzlich darf eine betreuende Person (z.B. Trainer*in/Übungsleiter*in) in der Sporthalle bzw. dem abgetrennten Hallenteil anwesend sein. Die betreuende Person hat hierbei zu jeder Zeit das Abstandsgebot (1,5 Meter) einzuhalten.

für Sportplätze der Stadt Hameln:

  • Die Personenzahl pro Trainingseinheit ist auf Personen eines Haushalts mit höchstens 2 Personen aus einem anderen Haushalt begrenzt.
  • Abweichend von dieser Regelung besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung des Sportplatzes dahingehend zu erteilen, dass zeitgleich auf einem Sportplatz in räumlich abgetrennten Bereichen betrieben werden darf.
    Ein räumliche abgetrennter Bereich ist auf dem Sportplatz eine Platzhälfte (auf jeder Platzhälfte dürfte dann mit entsprechender Genehmigung also ein Haushalt mit höchstens 2 Personen eines weiteren Haushalts Sport treiben).
  • Zusätzlich darf eine betreuende Person (z.B. Trainer*in/Übungsleiter*in) auf dem Sportplatz/Platzhälfte anwesend sein. Die betreuende Person hat hierbei zu jeder Zeit das Abstandsgebot (1,5 Meter) einzuhalten.
  • Unter freiem Himmel ist die Sportausübung durch max. 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahre in festen Gruppen zuzüglich max. 2 Betreuer pro Sportplatz zulässig.
    Eine Teilung des Sportplatzes ist in diesem Fall nicht zulässig
  • Die Duschräume und Sanitärbereiche (außer WC-Anlagen) sind weiterhin gesperrt.

Für die ab Montag, 10. Mai 2021, seitens der Landesregierung angekündigten Lockerungen für den Sportbereich der Stadt Hameln noch keine Einzelheiten vor. Frau Burose von der Stadt Hameln erklärt: „Sobald ich da nähere Erkenntnisse habe, werde ich diese automatisch, sofern möglich, in die Genehmigungen aufnehmen. Selbstverständlich erhalten Sie auch eine separate Infomail.“

Achtung: In anderen Gebieten des Landkreises Hameln-Pyrmonts können die Bestimmungen abweichen.
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Team AWesA
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