30.11.2021 18:52

Meldung


NFV entscheidet sich für Fortführung des Spielbetriebs

„Grundsätzlich gilt unter freiem Himmel für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen die 2G-Regelung"
                             
Tünderns Heimspiel gegen Arminia Hannover wird am Samstag planmäßig angepfiffen.

Pressemitteilung Niedersächsischer-Fußballverband
Auch wenn sich das Bundesland Niedersachsen ab dem morgigen 1. Dezember nahezu flächendeckend in Warnstufe 2 der am 24. November erlassenen Corona-Verordnung befindet, kann der Ball auf den niedersächsischen Amateurfußballplätzen weiterhin rollen. In einem heute Nachmittag an alle niedersächsischen Fußballvereine versandten Brief erklärte der NFV hierzu: „Vor dem Hintergrund des nachweislich geringen Infektionsrisikos an der frischen Luft hat sich der Niedersächsische Fußballverband für die mögliche Fortführung des Spielbetriebes im Freien - unter Einhaltung aller Hygienevorgaben - entschieden. Gleichzeitig haben jedoch die Kreis und Bezirksgliederungen des NFV die Möglichkeit, Spiele (ggf. flächendeckend) abzusetzen und in Absprache mit den beteiligten Vereinen in das kommende Kalenderjahr zu verlegen. In diesem Fall sollen keine Verwaltungsgebühren erhoben werden“, heißt es von Seiten des NFV.

In dem Schreiben und einem dazu verschickten Infoblatt geht der Verband auch noch einmal auf die wichtigsten den Trainings- und Spielbetrieb betreffenden Corona-Regeln bei Warnstufe 2 ein. „Grundsätzlich gilt unter freiem Himmel für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen die 2G-Regelung. D.h., der Zutritt zum Sportgelände ist nur noch Beteiligten gestattet, die geimpft oder genesen sind.“ In Duschen und Umkleiden kommt dagegen die 2Gplus-Regelung zur Anwendung, das heißt, die Personen müssen zusätzlich negativ getestet sein.
Für die Testung gemäß 2Gplus sind folgende Testformen zulässig, a.) PCR-Test: nicht älter als 48 Stunden. B.) PoC-Antigen-Test (Bürgertest): nicht älter als 24 Stunden. c.) Test zur Eigenanwendung vor Ort unter Aufsicht (Bestätigung durch eine vom Verein beauftragte Person, nicht älter als 24 Stunden).

Für den Trainings- und Spielbetrieb in der Halle gilt 2Gplus für Sporttreibende und Zuschauer. Für die Zuschauer besteht zudem Maskenpflicht (FFP2-Maske). Bei mehr als 15 Personen müssen in der Halle Kontaktdaten erfasst werden. Unter freiem Himmel ist die Kontaktdatenerfassung bei mehr als 1.000 Personen verpflichtend. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten diese Regeln nicht.
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