31.05.2021 13:39

Meldung


Stufenplan 2.0: Stadt Hameln erläutert alle Regeln für den Sport

Stufenplan 2.0 des Landes Niedersachsen ist in Kraft / Landkreis Hameln-Pyrmont stellt fest, dass Inzidenz dauerhaft unter 35 liegt
Wichtiger Hinweis vorab (inklusive Update vom 31. Mai 2021, 15:25 Uhr): Der Landkreis Hameln-Pyrmont hat heute eine Inzidenz von unter 35 festgestellt. Damit befindet sich HM-PY ab Mittwoch, 2. Juni 2021, in Stufe 1 des niedersächsischen Stufenplans 2.0 (s. Inzidenz unter 35). Bis dahin gelten die Regeln für die Inzidenz unter 50, aber über 35. Bevor Ihr in den Trainingsbetrieb mit Kontakt startet, sprecht mit der für Euer Gebiet zuständigen Behörde - selbst wenn Ihr wisst, dass die Inzidenz in Eurem Bereich unter 35 liegt, bzw. der Landkreis Hameln-Pyrmont festgestellt hat, dass die Inzidenz dauerhaft unter 35 liegt.

Zum Thema:

Corona Beispielbild
 
31.05.2021

Inzidenz unter 35: Landkreis HM-PY ab 2. Juni in Stufe 1 des Stufenplans 2.0

Bis zum 2. Juni gelten die Regeln für Inzidenz unter 50, aber über 35


Mitteilung der Stadt Hameln:


Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung wurde gestern veröffentlicht und gilt ab heute.
 
Vorab der Hinweis, dass der Landkreis gemäß §1a der Corona-Verordnung durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung den Zeitpunkt feststellt, ab dem die jeweiligen Schutzmaßnahmen in seinem Gebiet gelten.
 
Es gilt folgender Grundsatz:
Liegt die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Sonn- und Feiertage zählen nicht mit) unter dem festgelegten Wert, gilt ab dem übernächsten Tag die jeweilige Lockerung. Übersteigt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Werktagen den festgelegten Wert, gelten ab dem übernächsten Tag wieder die Schutzmaßnahmen.

Die Feststellung muss durch den Landkreis Hameln-Pyrmont per Allgemeinverfügung erfolgen.

Aktuell hat der Landkreis per Allgemeinverfügung festgestellt, dass der Landkreis Hameln-Pyrmont dauerhaft die 7-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten hat (über 35, aber unter 50)

Folgende Regelungen gelten für die Nutzungen von Sporthallen:


Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50:
  • Sportausübung im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen (1 Haushalt mit zwei Personen eines weiteren Haushalts). Vollständig Geimpfte Personen und Genesene zählen nicht mit.
  • Es muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden
  • Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen
  • Testpflicht für alle volljähren Nutzer/innen, einschließlich Trainer/innen und Betreuer/innen
  • Geräteräume dürfen nur mit Abstand betreten werden

Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35, aber unter 50:
 
1. Variante:
  • Sportausübung im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen (1 Haushalt mit zwei Personen eines weiteren Haushalts oder 10 Personen aus 3 Haushalten). Vollständig Geimpfte Personen und Genesene zählen nicht mit.
  • Die Trennung der Sporthallen durch den Trennvorhang ist zulässig
  • In diesem Fall besteht keine Testpflicht!

2. Variante:
  • Gruppe bis zu 30 Personen zuzüglich Betreuer/innen (geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit)
  • Kontaktsport ist zulässig
  • Testpflicht für alle volljährigen Personen und unabhängig vom Alter auch für alle Trainer/innen und betreuende Personen

3. Variante:
Beliebig große Gruppen bei Ausübung von kontaktlosem Sport, wenn der Abstand von 2 Meter zu jeder Person eingehalten wird oder je teilnehmender Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Testpflicht für alle volljährigen Personen und unabhängig vom Alter auch für alle Trainer/innen und betreuende Personen
 
Bei allen Nutzungsvarianten gilt:
  • es muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden
  • Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • Geräteräume dürfen nur mit Abstand betreten werden

Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 gilt:
 
  • Es ist ein Hygienekonzept vorzulegen.

Folgende Regelungen gelten für die Nutzungen von Sportplätzen:

 
Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 50: 
1. Variante:
  • Sportausübung im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen (1 Haushalt mit zwei Personen eines weiteren Haushalts). Vollständig geimpfte Personen und Genesene zählen nicht mit.
  • keine Testpflicht
 
2. Variante:
  • 30 Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre zuzüglich Betreuer dürfen Kontaktsport betreiben. Vollständig geimpfte Personen und Genesene zählen nicht mit.
  • Testpflicht für alle Volljährigen und unabhängig vom Alter auch für alle Trainer/innen und betreuende Personen

3. Variante:
Beliebig große Gruppen bei Ausübung von kontaktlosem Sport, wenn der Abstand von 2 Meter zu jeder Person eingehalten wird oder je teilnehmende Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht. Testpflicht für alle volljährigen Personen und unabhängig vom Alter auch für alle Trainer/innen und betreuende Personen
 
Bei allen Nutzungsvarianten gilt: 
  • Es muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden
  • Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen
  • Geräteräume dürfen nur mit Abstand betreten werden
 
Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 35, aber unter 50:
 
  • Sportausübung im Rahmen der aktuellen Kontaktbeschränkungen (1 Haushalt mit zwei Personen eines weiteren Haushalts oder 10 Personen aus 3 Haushalten). Vollständig Geimpfte Personen und Genesene zählen nicht mit.
  • Gruppen bis zu 30 Personen zuzüglich Betreuer/innen (geimpfte und genesene Personen zählen nicht mit), Kontaktsport ist zulässig.
  • Beliebig große Gruppen bei Ausübung von kontaktlosem Sport, wenn der Abstand von 2 Meter zu jeder Person eingehalten wird oder je teilnehmende Person eine Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung steht.

Für alle Nutzungsvarianten gilt:
 
  • Es muss ein Hygienekonzept vorgelegt werden
  • Die Umkleiden und Duschen bleiben geschlossen
  • Geräteräumen dürfen nur mit Abstand betreten werden
  • Es besteht keine Testpflicht

Bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 35 gilt:
  • Es ist ein Hygienekonzept vorzulegen.

Generell gilt, dass jeweils Hygienekonzepte vor Wiederaufnahme des Sportbetriebs einzureichen sind.
 
Weiter gilt bei Sportveranstaltungen, dass auch hier entsprechende Konzepte zu erstellen und bei der Stadt Hameln einzureichen sind.
 
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Autor des Artikels

Team AWesA
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