08.03.2021 08:26

Meldung


Sport in Niedersachsen: Bis zu 20 Kinder an der freien Luft erlaubt

NFV bestätigt in Ergänzung: Mit Kontakt! / „Richtungsweisender Schritt zu mehr Normalität“
Gute Nachrichten für alle Nachwuchssportler*innen: Sport ist ab dem heutigen Montag, 08. März 2021, wieder für Kinder bis 14 Jahre erlaubt - sogar mit Kontakt! Dies bestätigt der NFV in seiner unten stehenden Pressemitteilung. Hinweis: Anfangs schreibt der NFV noch, dass nur kontaktfreier Sport zulässig sei, widerruft diese Aussage jedoch in einem Nachtrag.

Pressemitteilung des NFV: 

Am Montag, 8. März, tritt die veränderte Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in Kraft. In ihr werden auch Öffnungsschritte für den Kinder- und Jugendsport in Niedersachsen aufgezeigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Personen kontaktlosen Sport unter freiem Himmel betreiben. Dabei dürfen sie von zwei volljährigen Personen betreut werden. Jede Person/Fußballer*in hat dabei einen Anstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen/Fußballer*innen einzuhalten. Die Nutzung von Umkleideräumen und Dusche ist nicht zulässig.

Auf der zuvor am 3. März in Berlin stattgefundenen Bund-Länder-Konferenz wurden weitere Vereinbarungen getroffen, die auf ein möglichst einheitliches Vorgehen der Bundesländer abzielen. „Dem kommt das Land Niedersachsen in eigener Rechtsetzungskompetenz mit der vorliegenden Änderungsverordnung nach“, heißt es in der am 6. März online gestellten und „damit verkündeten“ Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung.

Der Sport ist Teil der auf dem Corona-Gipfel zwischen den Ministerpräsidenten der Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel festgelegten Öffnungsschritte. Zentrales Kriterium für bestimmte Beschränkungsmaßnahmen bzw. Öffnungsschritte bleibt die Sieben-Tag-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Was bedeuten die Vereinbarungen für den Fußball in Niedersachsen?

Ab dem frühestens für den 22. März ins Auge gefassten Öffnungsschritt soll gelten:
Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger: Freiluftsport, inklusive Kontaktsport und Fußball, für alle ohne Gruppenbeschränkung, aber: Es muss für alle Erwachsenen (und ab Ü 15) ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest vorliegen.

Ab dem frühestens für den 5. April ins Auge gefassten Öffnungsschritt soll gelten:
Stabile oder sinkende Inzidenz von 100 oder weniger: Sport im Freien (einschließlich Fußball) ohne Gruppenbeschränkung oder Test; kontaktfreier Sport in der Halle.

In einem aktuellen Video-Podcast bezeichnete NFV-Präsident Günter Distelrath diese Vereinbarungen als Wegweiser zurück auf die Fußballplätze, „auch wenn es nicht einfach ist, bei all den politischen Regelungen den Überblick zu behalten.“ Ihm sei bewusst, dass es hierzu unterschiedliche Meinungen gebe. In dem auf der NFV-Homepage nfv.de veröffentlichten Video-Podcast sagte er: „Vielen von Ihnen geht das nicht weit genug, sie wünschen sich aufgrund des niedrigen Infektionsrisikos beim Fußball an frischer Luft mehr Freiheiten.“ Deshalb sei der Beschluss aus Berlin ein richtungsweisender Schritt zurück zu mehr Normalität und Lebensqualität, könne aber nicht der letzte sein.

Generell müsse gelten, „die Gesundheit jedes Einzelnen zu schützen und gleichzeitig etwas für die Gesundheit aller zu tun. Hygieneregeln sind wichtig, Bewegung aber auch, gerade für unsere Kinder.“ Das beides zusammen gehen kann, hätten viele Vereine im vergangenen Jahr gezeigt.

Distelrath bekräftige noch einmal die Absicht des NFV, die Saison sportlich beenden zu wollen. „Wir haben die Hoffnung, dass dies gelingen kann. Unser Vorstand ist mit Blick darauf dem Wunsch aus den Kreisen gefolgt, einer optionalen Verlängerung des Spieljahres bis an den Beginn der Sommerferien zuzustimmen. Das schafft uns allen mehr Spielraum.“

In dem Video-Podcast brachte Günter Distelrath seine Freude darüber zum Ausdruck, dass der von ihm, dem DFB-Präsidium und seinen Präsidentenkollegen der 21-DFB-Landesverbände geführte Austausch mit der Politik auf fruchtbaren Boden gefallen sei. „In den vergangenen Wochen haben wir intensive Gespräche mit der Politik geführt, um für den Amateurfußball zu werben. Manches scheint davon gehört worden zu sein. Jetzt sind wir gemeinsam gefordert, die nächsten Schritte zu gehen. Es gilt weiterhin: der schnellste Weg zurück auf den Fußballplatz ist, sich an die Spielregeln zu halten.“

Auf die kommenden Monate schaut der NFV-Präsident mit Zuversicht. Zum einen wegen der Aussicht, „durch Impfungen, Tests oder dem Wetter mit besseren Rahmenbedingungen rechnen zu können.“ Vor allem, so Günter Distelrath, „aber mit Blick auf unsere Vereine. Auf alle Mitglieder der Fußballfamilie, die den Fußball mit Kreativität, Verantwortungsbewusstsein und Leidenschaft am Leben halten.“

In der kommenden Woche beginnt die Abstimmung zu den Vereinbarungen mit dem Land Niedersachsen. Die sich daraus ergebenden „Häufig gestellten Fragen“ (FAQ’s) werden auf der Homepage des Niedersächsischen Fußballverbandes veröffentlicht (nfv.de).

Nachtrag des NFV:

In der heute um 16:38 Uhr herausgegebenen NFV-Presseinfo Nummer 16/2021 haben wir geschrieben, dass ab dem 8. März Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Personen kontaktlosen Sport unter freiem Himmel betreiben dürfen. Dies ist hinsichtlich des Kriteriums „kontaktlos“ nicht richtig. Vielmehr besagt der in der am 6. März verkündeten Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung hierzu aufgeführte Passus: „Über Absatz 3 Satz 1 Nr. 10 hinaus sind der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen unter freiem Himmel…zur Sportausübung durch Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren in nicht wechselnder Gruppenzusammensetzung von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen zuzüglich bis zu zwei betreuenden Personen…zulässig.“ Das heißt, dass Spielerinnen und Spieler bis einschließlich 14 Jahren unter Berücksichtigung der genannten Voraussetzungen unter freiem Himmel auch mit Kontakten Fußballspielen dürfen.
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