03.04.2020 18:56

Meldung


Ablösesummen, Wechselfristen & Saisonwertung: DFB mit Anpassungen

Mitgliedsverbände haben mehr Handlungsspielraum / Alle für Amateure relevanten Punkte im Überblick
Erst gestern berichteten wir über die unklare Situation bezüglich der ablaufenden fünfmonatigen Pflichtspielpausen und dem damit verbundenen Wegfall der Ablösesummen für Amateurfußballer. Mittlerweile hat der DFB den Landesverbänden mit zahlreichen Anpassungen Handlungsspielraum eingeräumt. Die Änderungen der Spiel- und Jugendordnung treten ab sofort in Kraft und gelten bis zum 30. Juni 2021. Ab dem 01. Juli 2021 treten die bisherigen Bestimmungen wieder in Kraft und ersetzen die neuen.

§4 Saisonwertung:
Sollte ein Wettbewerb aufgrund der anhaltenden Auswirkungen des Coronavirus nicht beendet werden können, haben die Mitgliedsverbände die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu erlassen. Dies schließt die Auf- und Abstiegsregelung sowie eine mögliche Annullierung der Saison mit ein.

§7 Beginn und Ende des Spieljahres
Bisher galt der Grundsatz: Die Saison endet am 30. Juni und die neue beginnt am 1. Juli. Ist es allerdings nicht möglich, einen Wettbewerb bis zum 30. Juni 2020 zu beenden, ist es nunmehr möglich, die Saison zu verlängern. Der Beginn des Spieljahres 2021/22 kann angeglichen werden. Darüber hinaus war bisher jeder Mitgliedsverband verpflichtet, eine mindestens vier Wochen andauernde Spielpause einzuplanen. Diese Regel ist bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt.

§16 Wechselperioden für Amateure
Sollte die FIFA Ausnahmen ermöglichen, kann der DFB-Vorstand die entsprechenden Anpassungen für den Amateurfußball beschließen. Diese Anpassungen sind einheitlich und verbindlich. Sollte ein Landesverband abweichende Fristen erlassen wollen, müssen diese vom DFB genehmigt werden.

§17 Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren
Im Normalfall gilt in Niedersachsen, dass Amateure fünf Monate kein Pflichtspiel bestritten haben dürfen, ehe sie den Verein ohne eine Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln können. Regional- und Landesverbände dürfen nun beschließen, dass der Zeitraum, in dem aufgrund des Coronavirus kein Spielbetrieb stattfinden darf, nicht angerechnet wird.
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